DETAILS Führerschein FÜRS Wohnmobil?
Führerscheine B, Code 96 und BE
Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Lenken von Kraftwagen (mehrspurige zumindest 4 rädrige Kraftfahrzeuge) bis zu maximal 3,5 t höchstzulässigen Gesamtgewicht zur Beförderung von maximal 8 Personen zuzüglich LenkerIn. Weiters dürften 3 rädrige Kraftfahrzeuge bzw. Fahrzeuge der Klasse A1 (entsprechende Zusatzausbildung) gelenkt werden.
Die Lenkberechtigung der Klasse B kann in Österreich grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. Eine Ausnahme stellt die Ausbildung L17 dar.
Die Klasse B berechtigt sowohl zum Ziehen von leichten (bis zu 750 kg HzGg / Klasse O1) als auch von schweren (bis 3,5t HzGg / Klasse O2) Anhängern.
Wenn ein leichter Anhänger gezogen wird, darf die Summe der HzGg maximal 4250 kg betragen (Zugfahrzeug 3500kg HzGg + Anhänger 750 kg HzGg). Abgesehen davon muss folgendes Gewichtsverhältnis eingehalten werden:
Eigengewicht Zugfahrzeug + 75kg muss größer sein als 2x das momentane Gesamtgewicht des Anhängers.
Wenn ein schwerer Anhänger gezogen werden soll, darf die Summe der HzGg 3,5t nicht überschreiten. Weiters muss folgendes Gewichtverhältnis eingehalten werden:
Das HzGg des Zugfahrzeuges muss größer gleich als das momentane Gesamtgewicht des Anhängers sein.
Falls die Summe der beiden HzGg über 3,5t liegt, kann man mittels Code 96 die Grenze bis auf 4,25t HzGg anheben. Das beschriebene Gewichtsverhältnis für schwere Anhänger muss weiterhin beachtet werden.
Zu guter Letzt gibt es noch die Möglichkeit den Führerschein BE zu machen. Damit kann man dann bis zu einer Summe von 7t HzGg unterwegs sein (Zugfahrzeug 3,5t HzGg + Anhänger 3,5t HzGg). Das beschriebene Gewichtsverhältnis für schwere Anhänger muss weiterhin beachtet werden.
Generell ist zu beachten, dass die maximale technische Anhängelast nicht überschritten werden darf. Diese ist in der Zulassungsbescheinigung ersichtlich (O1 gebremste Anhängelast / O2 ungebremste Anhängelast).
Wie kommt man zum Code 96?
Es handelt sich um eine siebenstündige Ausbildung in einer Fahrschule (3UE Theorie / 4 UE Praxis). Danach kann mittels der Ausbildungsbestätigung von der Behörde der Code 96 im Führerschein eingetragen werden.
Wie kommt man zur Klasse BE?
Es handelt sich um eine siebenstündige Ausbildung in einer Fahrschule (3UE Theorie / 4 UE Praxis). Weiters ist eine ärztliche Untersuchung, eine Theorie- und Praxisprüfung notwendig.
Falls das Zugfahrzeug über 3,5t HzGg aufweist ist die Klasse C1 bzw. C erforderlich.
Klasse C1:
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
Klasse C:
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
Es dürfen im Zuge der Klasse C1 bzw. C leichte Anhänger (Klasse O1) gezogen werden.
Daniel Lindinger – ARBÖ Fahrsicherheit
Hier der Link zum vollständigen Gesetzestext https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723