DETAILS Führerschein FÜRS Wohnmobil?
Führerscheine B, Code 96 und BE
Alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge, unabhängig der Motorleistung, bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen dürfen mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Diese Lenkerberechtigung erhält man in Österreich nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung bereits mit 17 Jahren und berechtigt zum Fahren auf inländischen Straßen. Diese Regelung gilt bis zum 18. Lebensjahr. Mit einer Lenkerberechtigung der Klasse B dürfen Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 750 kg gezogen werden, ohne dass eine andere Lenkerberechtigung benötigt wird. Somit dürfen Fahrzeug und Anhänger gemeinsam ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von 4,250 Tonnen erreichen. Sollte der Anhänger, und da macht es keinen Unterschied ob Lastenanhänger oder Wohnwagen, 750 kg Gesamtgewicht überschreiten, ist selbst, wenn das Zugfahrzeug weniger als 3,5 Tonnen auf die Waage bringt und somit die 4,250 Tonnen im Gespann nicht überschritten werden, ein Anhängerführerschein oder zumindest ein Code 96 nötig. Code 96 wird direkt im Führerschein eingetragen und bedeutet, dass der Lenker eine Zusatzausbildung (Theorie und und Praxis im Ausmaß von 7 UE) an einer befugten Fahrschule absolviert hat. Eine Prüfung ist nicht notwendig.
Was besagt also der Eintrag Code 96 im Führerschein?
Dieser Code ermächtigt den Fahrzeuglenker auch Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg zu ziehen sofern das gesamte Gespann nicht mehr als 4250 kg hat. Die Ausbildung ist aber die gleiche wie bei einem umfassenden Anhängerführerschein (E zu B) nur muss für den Anhängerführerschein auch eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
Eine Stufe über Code 96 steht der umfassende PKW-Anhängerführerschein (E zu B). Diese Lenkerberechtigung ermächtigt den Inhaber Gespanne von bis zu 7 Tonnen zu steuern (aufgeteilt auf das Zugfahrzeug mit maximal 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und einem Anhänger mit ebenso max. 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht). Das gesamte Gespann darf bis zu 18,75 Meter lang sein. Auch für den Anhänger gibt es Vorgaben. Dieser darf maximal 12 Meter lang (inkl. Deichsel) und 2,55 Meter breit sein. Das Zugfahrzeug könnte somit eine Länge von bis zu 6,75 Meter erreichen.
Die Beantragung der Lenkerberechtigung für die Führerscheinklasse E zu B oder auch für den Code 96 ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.
Hier der Link zum vollständigen Gesetzestext https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723
Führerschein C1, C1E, C und CE
Der Führerschein C1 berechtigt den Inhaber Kraftfahrzeuge bis maximal 7500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht zu steuern. An dem Fahrzeug kann ein Anhänger mit max. 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht angehängt werden, auch wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht somit 8250 kg erreicht.
Die Erweiterung E zu C1 berechtigt den Führerscheininhaber Anhänger mit mehr als 750 kg an Kraftfahrzeuge mit bis zu 7500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht anzuhängen, sofern das Gespann maximal 12 Tonnen nicht überschreitet.
Ein interessanter Aspekt ist, dass, lt. Telefon mit der Verkehrsinspektion Linz, es bereits mit der Lenkerberechtigung E zu B möglich ist, an einen Lastwagen einen Anhänger, mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, anzuhängen. Die Ansicht der Verkehrsinspektion besagt somit, dass die Lenkerberechtigungen C1 und E zu B ausreichend sind. Wie bereits erwähnt wurde uns dies auf telefonische Nachfrage mitgeteilt. Schriftlich haben wir es nicht und auch im Gesetz ist keine explizite Regelung für diesen Fall zu finden. Unser Rückschluss: Ist etwas in einem Gesetz nicht ausdrücklich verboten, dann ist es eigentlich erlaubt.
Das Gespann darf wie auch bei E zu B 18,75 Meter lang und 2,55 Meter breit sein. Der Anhänger darf von der Gesamtlänge maximal 12 Meter beanspruchen.
Führerschein C
Der Führerschein der Klasse C ermächtigt den Inhaber alle Kfz über 3500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht zu steuern, sofern diese nicht in die Führerscheinklasse D fallen. Klasse D umfasst Personentransporte von mehr als 8 Personen.
Die Lenkerberechtigung C kann mit 18 Jahren erlangt werden, wird aber bis zum vollendeten 21. Lebensjahr auf C1 limitiert, außer der Führerscheinwerber macht eine Berufsfahrerausbildung. In diesem Fall dürfen auch schon mit 18 Jahren LKW´s ohne Gewichtsbeschränkung gelenkt werden. Wird ein Anhänger über 750 kg gezogen, ist eine Führerscheinerweiterung der Klasse E zu C erforderlich, außer der Führerscheininhaber ist bereits im Besitz einer Lenkerberechtigung E zu B, dann darf dieser auch am Lastwagen einen Anhänger von maximal 3500 kg. anhängen. Siehe hierzu unsere Erläuterungen bei C1. Ebenso gelten wieder dieselben Abmessungen des Gespanns. Führerscheininhaber der Klasse E zu C sind jedenfalls auch berechtigt an PKW´s bis 3500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht, Anhänger, die schwerer als 3500 kg sind zu ziehen, sofern es das KFZ zulässt.
Hier der Link zum vollständigen Gesetzestext https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723