Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen, die einen wesentlichen Bestandteil des Aussteller- Mietvertrages bilden, werden durch den Aussteller bei Fertigung der Anmeldung vollinhaltlich und rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen. Es gilt die Hausordnung der MESSE TULLN GmbH.


1. Öffnungszeiten der Messe
Die Adventure Allrad Austria in TULLN 2024 findet von Freitag, 23. Mai – Sonntag,
25. Mai 2025 statt. Die Ausstellung ist Freitag und Samstag von 10-18 Uhr und Sonntag von 10-17 Uhr geöffnet.


2. Platzmiete
Die Anmeldegebühr beträgt pro Aussteller € 165,– und ist gleichzeitig mit der Platzmiete bis spätestens 21.April 2025 auf das Konto der Adventure Event RS GmbH,
IBAN: AT21 3468 0000 0624 9304, BIC: RZOOAT2L680 (Raiffeisenbank Wels)
eingehend, zu entrichten. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12 % Verzugszinsen
p. a. in Rechnung gestellt.


3. Anmeldung, Storno
Die Anmeldung geschieht ausschließlich durch Einsendung der von der Messeleitung ausgegebenen Anmeldeformulare oder durch die Onlineanmeldung auf der Website www.allradaustria.at. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2025. Die vollzogene Anmeldung ist für den Aussteller bindend und kann nicht zurückgezogen werden. Eine Zurückziehung ist auch ausgeschlossen, wenn die Messeleitung, die hinsichtlich der Platzgröße und Platzart angemeldeten Wünsche nicht voll befriedigen kann. Wenn die Messeleitung ausnahmsweise die Zurückziehung einer Anmeldung bis 14 Werktage vor Messebeginn annimmt, hat der Aussteller eine Stornogebühr von 50 Prozent der Platzgebühr zu entrichten. Bei späterem Storno sind 100 Prozent der Platzgebühr zu entrichten.


4. Zulassung
Die Zulassung zur Ausstellung eines Haupt- und Mitausstellers entscheidet die Messeleitung, die die Annahme bestätigt. Der Messeleitung steht es frei, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


5. Platzzuweisung
Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch die Messeleitung. Während des Standaufbaues sind die Anweisungen der Messeleitung genau zu beachten. Für etwaige Grabarbeiten ist vor Aufbaubeginn die Bewilligung durch die Messeleitung einzuholen. Die Wände und Böden der Hallen dürfen nicht bemalt, beklebt oder beschädigt werden. Die gemieteten Plätze sind vom Aussteller in gutem, reinem Zustand zu halten.


6. Ausstellerkarten
Die Ausstellerfirma erhält für die zugeteilten Plätz ein kostenloses Kontingent an Ausstellerkarten (laut Anmeldeunterlagen), welche die Inhaber berechtigen die Ausstellungsanlagen während der festgesetzten Zeiten zu betreten. Diese dürfen nicht an Dritte ausgehändigt werden. Zusätzliche Ausstellerkarten sind bei der Messeleitung käuflich zu erwerben. Die Ausgabe der Ausstellerkarten erfolgt ausschließlich nach Begleichung der Platzmietenrechnung.


7. Werbung am Messegelände
Drucksachen und Werbemittel dürfen nur innerhalb des gemieteten Standes, nicht aber an der Rückwand des zugeteilten Standes angebracht, in den Hallengängen oder im Messegelände verteilt werden. Es sei denn, der Aussteller verfügt über ein gültiges Sponsorpaket. Es sind nur messebezogene Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen oder weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Vergleichende und Superlativ- Werbung ist unzulässig. Optische, sich bewegende und akustische Werbemittel sind außerhalb des gemieteten Standes nicht erlaubt.


8. Untermiete
Die vermieteten Ausstellungsplätze dürfen in keiner Form weiter- oder untervermietet werden. Ein Mitaussteller ist ein Aussteller, der mit dem Einverständnis der Messeleitung, auf dem Standplatz des Hauptausstellers mit eigenen wirtschaftlichen Gütern vertreten ist. Der Hauptaussteller ist verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung Mitaussteller der Messeleitung zu melden. Der Mitaussteller ist verpflichtend im Ausstellerverzeichnis zu listen. Dafür fallen je Mitaussteller Anmeldegebühren an.


9. Wireless Internet
Es steht in allen Hallen und am Freigelände für Aussteller WIRELESS Internet (HOT SPOT) zur Verfügung. Die Betreibung von W-LAN ACCESSPOINTS von anderer Seite als der MESSE TULLN GmbH ist am gesamten Messegelände nur nach Anfrage gestattet.


10. Haftung und Versicherung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenstände. Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche vom Aussteller, seinen Angestellten oder Vertragspartnern am Messegelände abgestellten Sachen sowie auch Fahrzeugen. Der Aussteller haftet seinerseits für etwaige Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine Vertragspartner oder durch seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. Sämtliche Be- und Einschränkungen von Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüchen gelten nicht für den Fall von Personenschäden bzw. in Fällen vorsätzlichen oder krass grob fahrlässigen Handelns der Adventure Event RS GmbH. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Messeöffnungszeiten (insbesondere nachts) vom Messestand zu entfernen und vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass außerhalb der Öffnungszeiten, sowie in der Aufbau- und Abbauzeit im Sinne der Sicherheit Videoaufnahmen vorgenommen werden. Die Aufnahmen werden nicht veröffentlicht und entsprechend der Vorschriften gelöscht. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden, welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen, aus welchem Grund auch immer, entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Es wird daher den Ausstellern empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Schäden durch Mängel an Gebäuden oder Einrichtungen des Veranstalters verursacht werden. Der Veranstalter haftet überhaupt nur dann, wenn Schäden durch ihn oder seine Leute vorsätzlich herbeigeführt wurden.


11. Beweisführung
Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzung zu beweisen. Aus dem Handeln oder Unterlassen anderer Aussteller, deren Leuten oder Vertragspartnern kann der Aussteller keinen wie immer gearteten Anspruch gegen den Veranstalter ableiten.
Der Aussteller hat allfällige Mängel bei sonstigem Verzicht unverzüglich schriftlich zu rügen und dem Veranstalter die Möglichkeit zur Mängelbehebung zu geben. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten. Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im offiziellen Messekatalog und / oder anderen Messedrucksorten wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung, etc.). Der Veranstalter nimmt für den Aussteller bestimmte Sendungen nicht in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste, für unrichtige oder verspätete Zustellung.


12. Fahrzeugverkehr, Parkverbot
Innerhalb des Messegeländes gilt während der Ausstellungszeit allgemeines Parkverbot. Während der Dauer der Ausstellung dürfen Aussteller das Gelände nur mit gültiger Ausstellerkarte von 8- 9.30 Uhr und nach 18 Uhr befahren. Der Aussteller stimmt ausdrücklich zu, dass das Fahrzeuginnere jederzeit von der Adventure Event RS GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen kontrolliert werden darf. Das Bewegen von Fahrzeugen während der Messeöffnungszeiten ist strikt untersagt.


13. Feuerpolizeiliche und sicherheitstechnische Einrichtungen
Hydranten, Feuerlöscher, E-Schaltkästen, Gasabsperrhähne und Fluchtwege etc. sind nicht zu verstellen oder zu beeinträchtigen. Das Verwenden von offenem Feuer, Flüssiggas, Schweißgeräten und funkenerzeugenden Maschinen ist in den Hallen streng verboten. Dekomaterial für die Ausstellungsstände muss den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. In den Ausstellungshallen der MESSE TULLN GmbH gilt generelles Rauchverbot. In Messehallen befindliche Fahrzeuge müssen von Stromzufuhren gekappt werden und dürfen max. 5 Liter Treibstoff im Tank haben.


14. Weisungen des Messepersonals
Die Aussteller sind verpflichtet, den Vertretern der Adventure Event RS GmbH jederzeit das Betreten der Stände zu ermöglichen. Den Weisungen des Messepersonals ist von den Ausstellern unbedingt Folge zu leisten, widrigenfalls die Räumung des Standes angeordnet werden kann.


15. Standräumung
Die Abräumung der Stände vor Ende der Veranstaltung ist untersagt. Spätestens am 2. Tag (14 Uhr) nach Ende der Veranstaltung muss die Räumung beendet sein, widrigenfalls die Messeleitung berechtigt ist, die Güter auf Kosten des Ausstellers abräumen und einlagern zu lassen. Alle Ausstellungsplätze sind dem Vermieter bei Ende der Räumungsfrist in dem gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie gemietet wurden.


16. Strom- und Wasseranschluss
Der Strombedarf ist im Anmeldeformular zu vermerken. Die erforderlichen Vereinbarungsunterlagen werden dann dem Aussteller zugesandt. Bei Wasserbedarf ist das Einvernehmen mit der Messeleitung herzustellen.


17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche aus der Teilnahme an der Ausstellung oder durch den Be- such derselben entstehenden Verbindlichkeiten ist Tulln. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsort Wels vereinbart.


18. Reklamationen und Ansprüche
Reklamationen betreffend das Ausmaß, die Ausgestaltung oder die Anordnung der Ausstellungsplätze, sowie betreffend Strom- oder Wasseranschluss können bei sonstigem Ausschluss aller diesbezüglichen Ansprüche nur während der Dauer der Ausstellung bei der Messeleitung angebracht werden. Etwaige sonstige Ansprüche der Aussteller sind spätestens 3 Tage nach Ende der Veranstaltung bei der Messeleitung anzumelden. Später erhobene Ansprüche gelten als verjährt. Abmachungen jeder Art sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgelegt wurden.


19. Preisauszeichnung
Alle ausgestellten Waren bzw. Preislisten und Kataloge müssen in € und inklusive MWSt. ausgezeichnet sein. Die Preisauszeichnung muss nach den aktuellen für Österreich gültigen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Für Bar- und Kartenumsätze gilt Belegerteilungspflicht, gegebenenfalls auch Registrierkassenpflicht.


20. Aufmachung der Messestände
Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch die Messeleitung. Hierbei sind die Weisungen der Messeleitung einzuhalten. Aufmachungen, die dem guten Geschmack oder dem einheitlichen Stil widersprechen, sind auf Anordnung der Messeleitung zu ändern. Im Weigerungsfalle steht der Messeleitung das Recht zu, die Änderung auf Kosten des Ausstellers durchführen zu lassen. Jeder Aussteller hat seinen Stand mit seiner Firmenaufschrift nach Anweisung der Messeleitung zu versehen. Der gemietete Platz muss am Eröffnungstag um 10 Uhr früh bezogen und dementsprechend belegt sein und dies während der Dauer der Ausstellung bleiben. Der Aussteller verpflichtet sich, beim Verlassen des Platzes denselben im gleichen Zustand zurückzustellen, wie er ihn übernommen hat. Die allgemeine Standbauhöhe beträgt 2,5m. Aufbauten darüber hinaus müssen der Messeleitung bekannt gegeben werden.


21. Anerkennung
Der Aussteller erklärt durch die Unterfertigung der Anmeldung, die Teilnahmebedingungen vorbehaltlos und einverständlich zur Kenntnis genommen zu haben. Der Aussteller anerkennt durch seine Unterschrift das der Adventure Event RS GmbH zustehende Recht der Selbsthilfe im Falle des Zuwiderhandelns gegen die in den vorliegenden Bedingungen enthaltenen Verbote.


22. Ausstellerkatalog
Es wird ein offizieller Katalog herausgegeben, der den Ausstellungsbesuchern als Führer und den Kaufinteressenten als Nachschlagewerk dient. Eintragung ohne Gewähr.
23. Video- und Fotoaufnahmen
Auf dem Messegelände werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht. Es ist möglich, dass Aussteller oder Besucher an der Adventure Allrad Austria abgebildet werden. Den Ausstellerfirmen ist bewusst, dass Foto- und Filmmaterial auf diversen Medien veröffentlicht werden.

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